Tarifgestaltung
Die Verrechnung erfolgt vierteljährlich (entsprechend den Quartalen der Krankenkassen) durch Zusendung der Honorarnote. Eine mögliche Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse kann erst nach erfolgter Zahlung stattfinden. Die Höhe der Refundierung ist den Kassen vorbehalten. Arztbriefe oder Befundberichte werden nur bei Zuweisungen oder Wunsch des Patienten verfasst.
Die erbrachten ärztlichen Tätigkeiten werden einzeln in Rechnung gestellt, wie zum Beispiel:
- Erstordination Euro 100 - 150
- Wiederholungsordination Euro 60 - 90
- Erstordination pro Quartal Euro 80 - 110
- Medizinische Korrespondenz Euro 30 - 50
- Arztbrief Euro 50 - 80
- Blutabnahme Euro 7 - 10
- i.v. Injektion Euro 8 - 12
- i.v. Infusion Euro 25 - 35
- EKG Euro 55 - 65
- Gelenkspunktion Euro 20 - 35
- Infiltration Euro 20 - 40
- Telefonordination Euro 40 - 60
- Email Euro 15 - 30
- Weitere Leistungen möglich Euro
Für unentschuldigtes Fernbleiben von einem bereits vereinbarten Ordinationstermin werden Kosten in Rechnung gestellt.
Ab dem 2.Quartal 2024 werden die Leistungen entsprechend der
Inflation erhöht.
Gemäß der gesetzlichen Vorlage ( gültig ab 01.07.2024) wird die Einreichung der saldierten Honorarnote von der Ordination Dr M. Stetter auf Wunsch übernommen. Das Vorliegen einer Einverständniserklärung zur Übermittlung von patientenbezogenen Daten ist dafür Voraussetzung.